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Hilfe bei fristgerechter Kündigung per Einschreiben mit Rückschein

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 18.09.2013, 13:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2013
Beiträge: 1
Standard Hilfe bei fristgerechter Kündigung per Einschreiben mit Rückschein

Hallo,

ich habe fristgerecht zum 30.11.13 meine Wohnung gekündigt. Die Kündigung habe ich per Fax sowie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an meinen Vermieter übermittelt. Heute habe ich allerdings das Einschreiben von der Post zurück erhalten. Dieses konnte nicht direkt zugestellt werden und wurde anschließend auch nicht vom Vermieter bei der Postfiliale abgeholt (Benachrichtigungskarte).
Ich habe aufgrund der ausgebliebenen Reaktion vom Vermieter bereits mehrfach versucht diesen telefonisch zu erreichen. Ohne Reaktion. Auf meine Mailboxbenachrichtigung wurde ebenfalls nicht reagiert.
Zusammengefasst ist es mir unmöglich einen Kontakt zum Vermieter herzustellen. Gestern habe ich dazu die Hausverwaltung kontaktiert die mir mitteilte, dass diese auch nur sehr selten oder gar keinen Kontakt zum Vermieter unterhalten.
Ich habe jetzt Bedenken, dass meine Kündigung unwirksam ist bzw. keine Ahnung was ich noch machen soll, um diese zuzustellen!? Da ich alle Fristen eingehalten und die Kündigung schriftlich per Einschreiben aufgegeben habe, ist meiner Meinung nach alles nötige durch mich geschehen, um mein Kündigungsanliegen darzustellen. Was kann bzw. sollte ich jetzt tun?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Jan



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  #2  
Alt 18.09.2013, 14:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hilfe bei fristgerechter Kündigung per Einschreiben mit Rückschein

Zitat:
Ich habe jetzt Bedenken, dass meine Kündigung unwirksam ist
Und damit liegen Sie völlig richtig, da Ihre Kündigung nicht in den Verfügungsbereich Ihres Vermieters gelangt ist.

Zitat:
Was kann bzw. sollte ich jetzt tun?
Wenn der Vermieter in der Nähe wohnt, dann zusammen mit einem Zeugen die Kündigung in den Briefkasten einwerfen. Damit ist dieser Brief in den Verfügungsbereich des Vermieters gelangt. Wann er die Künigung tatsächlich liest ist dann sein Problem.

Bei weiteren Entfernungen zum Vermieter können Sie auch ein Einwurfeinschreiben auf den Weg schicken. Hier bestätigt der Postbote den Einwurf in den Briefkasten.
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  #3  
Alt 27.09.2013, 15:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.09.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Hilfe bei fristgerechter Kündigung per Einschreiben mit Rückschein

Da schickt man schon ein Einschreiben los und dann sowas. Wirklich ärgerlich, wenn sich der Vermieter dann auch noch so quer stellt. Mich würde am Ende interessieren was draus geworden ist und habe noch eine Frage an die Experten dazu: Reicht es eventuell auch den Vorgang des Briefeinwurfs anders dokumentarisch festzuhalten. Zum Beispiel per Video- oder Fotobeweis?

Vielen Dank und Gruß,

Ralf
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  #4  
Alt 27.09.2013, 15:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hilfe bei fristgerechter Kündigung per Einschreiben mit Rückschein

Zitat:
Wirklich ärgerlich, wenn sich der Vermieter dann auch noch so quer stellt.
Warum ist das ein Querstellen? Der Absender eines Einschreibens sollte sich doch im klaren darüber sein, warum es verschiedene Arten von Einschreiben gibt und dann das richtige wählen.
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  #5  
Alt 28.09.2013, 08:16
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Hilfe bei fristgerechter Kündigung per Einschreiben mit Rückschein

Eigentlich ist Beitrag #2 schon alles gesagt!

In solchen Fällen gibt es nur eine gute Möglichkeit der Zustellung und die wäre über einen Gerichtsvollzieher.
Die Kosten sind sehr gering.

Eine fristgerechte Kündigung zu Ende November ist nun aber nicht mehr möglich. Nächster Termin wäre Ablauf Dezember.
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Antwort

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Stichworte
einschreiben, einwurfeinschreiben, hausverwaltung, kündigung, rückschein


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