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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Verspätete Schlüsselübergabe
Ich habe ein dringendes problem.Mein sohn ist am 26.11.12 aus der WG ausgezogen, der Hauptmieter hat ohne Grund allen gekündigt.Wir hätten eigentlich bis Jan13 Zeit gehabt, sind aber bis Ende 11/12 rausgewesen.Da dieser Hauptmieter, aus welchen Gründen auch immer,macht, wie und was er will, wissen wir nicht, wie wir ihm beikommen können.NAch Auszug am 26.11 hat er sofort die Schlösser gewechselt, wir konnten nicht mehr rein.Die Kellerschlüssel hat er nicht rausgegeben, wir können bis jetzt nicht an pers.Sachen und vor allem an das Fahrrad meines Sohnes.Mehrfach dort klingeln, Sms wegen Austausch Schlüssel gegen Sachen, hat er ignoriert. Jetzt droht er uns, die Kaution als Miete für Dez 12 zu behalten.Morgen soll Schlüsselübergabe sein, wir wissen nicht, wie wir ihn zu Herausgabe der Sachen bringen, zumal er behauptet, das Rad wäre geklaut.Es ist aber auf dem Trödelmarkt gekauft. Was tun?Schlüsselübergabe zum morgigen Termin bestätigen?nachher zahlen wir wirklich noch.
Danke für eure evtl. schnelle Hilfe, ich weiß einfach nicht mehr was ich da machen soll |
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#2
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AW: verspätete Schlüsselübergabe
Zitat:
Ein Vermieter, und das ist der Hauptmieter, kann grundsätzlich nur schriftlich und mit einer rechtlich vorgegebenen Begründung kündigen. Die Ausnahmen wären, eine schriftliche Kündigung/Begründung vorausgesetzt: - eine fristlose Kündigung wegen irgendwelcher gravierenden Vertragsverletzungen - allerdings eine Abmahnung ist Voraussetzung - oder eine Kündigung nach nach § 573c Abs. 3 BGB > § 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung |
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Stichworte |
kündigung, schlüssel, übergabe |
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