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Wohnunsrückgabe Termin

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 08.11.2011, 21:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2011
Beiträge: 12
Standard Wohnunsrückgabe Termin

Habe zum 31.10.2011 meine Wohnung gekündigt und in der Kündigung einen Termin für die Rückgabe der Wohnung am 01.11.2011 vorgeschlagen da der 31.10 ein Feiertag war. Mein Vermieter hat diesen Termin nicht bestätigt. Da ich ab den 01.11.2011 bis diesen Montag krankgeschrieben war konnte ich in dieser Zeit auch keinen neuen Termin vereinbaren. Habe am Montagnachmittag eine Mail ( da telefonisch schlecht erreichbar ) an meinen Vermieter gesendet in dem ich einen termin für morgen vorgeschlagen habe. Bis jetzt noch keine Bestätigung. Vom Vermieter kam in dieser Zeit auch kein Terminvorschlag.
Nun hat der Vermieter mir gesagt ich solle für die Zeit bis die Wohnung übergeben ist ein Nutzungsentgelt zahlen.
Ist dieses gerechfertigt oder nicht.



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  #2  
Alt 09.11.2011, 08:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wohnunsrückgabe Termin

Zitat:
Ist dieses gerechfertigt oder nicht.
Wir haben mittlerweile den 9. November und der Vermieter kann immer noch nicht über die Wohnung verfügen. Was sollte dagegen sprechen, dass Sie bis zur endgültigen Übergabe der Mietsache einen Nutzungsausfall bezahlen müssen?
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  #3  
Alt 10.11.2011, 15:54
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wohnunsrückgabe Termin

Ansich ist der Vermieter im Recht. Was mich jedoch stutzig macht, ist das Verstreichenlassen der vorgeschlagenen Übergabetermine. Hier wäre der Vermieter möglicherweise in der Pflicht zur Rückmeldung gewesen.

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Stichworte
nuzungsentgelt, wohnungsübergabe, übergabe


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