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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Vertragliche vs. gesetzliche Kündigungsfrist, Termin
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen: So bald wie möglich möchte ich meinen Platz in einem privatem Studentenwohnheim kündigen. Der Mietvertrag läuft seit dem 15. Oktober 2010 und enthält bezüglich der Dauer folgende Klausel: "Der Vertrag muss 5 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Die Kündigung wird für 9 Monate ausgesetzt! Frühester Kündigungstermin ist der 14.10.2011." 1. Frage: Gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungspflicht von 5 Monaten oder die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten? Das Mietrechtsreformgesetz regelt ja, dass Abweichungen zum Nachteil des Mieters ungültig sind? Ist nur eine Verkürzung Kündigungsfrist als Nachteil des Mieters definiert oder auch eine Verlängerung? Wenn die vertragliche Frist nichtig sein sollte, kann ich dann folgenden Passus in die Kündigung aufnehmen: Gleichzeitig weise ich Sie höflich darauf hin, dass gemäß § 573c, Absatz 4 des Gesetzes zur Neuregelung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001 gegebenenfalls von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichende Regelungen im Mietvertrag zum Nachteil des Mieters nichtig sind. ------------------------------------------------------------------------ Ich möchte den Vertrag zum 15. November 2011 kündigen. Die neuen Monate, während derer die Kündigung ausgesetzt worden war, sind dann ohnehin verstrichen. Zudem halte ich die gesetzliche Kündigungsfrist von 3. Monaten ein. 2. Frage: Ist dieser Kündigungstermin rechtens? Ist es grundsätzlich zulässig, zu jedem Termin zu kündigen, oder muss die Kündigung zum Ersten eines neuen Monats erfolgen?Vielen Dank im Voraus! Chrissy |
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#2
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AW: Vertragliche vs. gesetzliche Kündigungsfrist, Termin
Die Beantwortung dieses Fragenkomplexes tendiert sehr stark in eine Rechtsberatung. Die wiederum ist aber nur Anwälten und Mietervereinen erlaubt.
Einen Anwalt können Sie aber für kleines Geld in diesem Forum konsultieren: http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html |
#3
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AW: Vertragliche vs. gesetzliche Kündigungsfrist, Termin
Danke für Ihre Antwort; ich dachte ohnehin bereits daran, einen Anwalt zu konsultieren. Ich denke, ich hätte den Vertrag niemals in dieser Form unterschreiben dürfen, war aber leider dazu gezwungen, da die Rückmeldung von der ZVS erst so spät eintraf.
Unkompliziertes Szenario: Gesetzt den Fall, dass die drei Monate gesetzliche Kündigungsfrist tatsächlich gelten, kann ich dann zum Ende November (30.11) den Mietvertrag kündigen? Kann eine [I]Willensbekundung[/] zur Kündigung auch schon jetzt mit dem genannten Termin eingereicht werden, also lange vor den ersten drei Kalendertagen des neu anbrechenden Monats? |
#4
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AW: Vertragliche vs. gesetzliche Kündigungsfrist, Termin
Zitat:
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