14.08.2011, 12:29
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Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 25.07.2009
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AW: Vertragliche vs. gesetzliche Kündigungsfrist, Termin
Zitat:
also lange vor den ersten drei Kalendertagen des neu anbrechenden Monats?
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Ja klar, es heißt ja bis zum dritten Werktag.
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