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Alt 25.02.2016, 15:40
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Verzicht auf Pflichtanteil und Anrechnung des Pflichtanteils auf das nächste Erbe

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass Ihre Eltern kein gemeinschaftliches (Berliner) Testament geschlossen haben. Dieses ist nämlich nach Tod des einen Ehegatten nicht mehr abzuändern...

Andernfalls wäre zu fragen, was im Testament Ihres Vaters abgefasst ist, sollte ein Kind den Pflichtteil einfordern! Generell ist testamentarisch nämlich alles zu regeln. So auch den Ausschluss eines Kindes als Nacherbe, sollte dies den Pflichtteil bei der Vorerbschaft einfordern...

Grundlegend sehe ich kein Problem einen Pflichtteilsverzicht zu unterzeichnen, da dieser ja keinen Erbverzicht bedeutet. Es sollten hier nur alle Bedingungen formuliert werden, damit am Ende keiner benachteiligt wird.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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