Hallo, zu Ihren Fragen:
Zitat:
Das Erbe, das mein Freund nun wahrscheinlich bald zu 50% (ist das korrekt?)
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Das ist korrekt, vorausgesetzt, er ist Einzelkind!
Zitat:
Ist es statthaft, dass er schon kurz nach dem Todesfall eine Art Vorschuss auf seinen Pflichtteil aus dem Barvermögen verlangt und erhält? Oder können sich seine Töchter da sperren und ihn juristisch gültig darauf verweisen, dass die Erbauseinandersetzung erst auch in Hinsicht auf die Immobilie beendet sein muss, bevor Gelder fließen können?
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Da hier scheinbar 3 Erben eine Erbrengemeinschaft bilden, gelten auch die Vorschriften für eine Erbengemeinschaft. Diese ist dementsprechend abzuwickeln.
Es kann natürlich auch gemeinschaftlich entschieden werden, dass dem Erben XY ein "Vorschuss" bezahlt wird, der bei der endgültigen Auseinandersetzung in Anrechnung zu bringen ist.
Zitat:
Durch wen lässt man am besten ein solches Gutachten anfertigen?
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Durch einen Sachverständigen, insbesondere, wenn eine mögliche Gerichtsverhandlung im Raum steht... Wenn dies Gutachten zur Erbauseinandersetzung benötigt wird, müssen die Kosten nach meiner Kenntnis von der Erbengemeinschaft getragen werden, sie fallen also dem Nachlass zur Last.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach