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Alt 04.11.2009, 21:36
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Fristablauf für Nebenkostenabrechnung

Hallo Madame Nicole,

ich gehe davon aus, dass du auf die Nebenkostenabrechnung 2008 für deine neue Wohnung wartest, die du im Juli 2008 bezogen hast. In diesem Fall wird verutlich eine alljährliche Kostenabrechnung zum 31.12. erstellt. Das bedeutet, dass der Vermieter bis zum 31.12.des Folgejahres, also 2009 Zeit hat dir diese Abrechnung anzufertigen.

Sollte die Frist verstreichen sind Nachzahlungsansprüche des Vermieter nichtig, Rückzahlungsansprüche für den Mieter gelten jedoch weiterhin.

Sollte es sich bei der Wohnung um deine alte handeln, aus welcher du im Juli 2008 ausgezogen bist ist, liegt die Frist wie Steven bereits geschildert hat beim 19.07.09.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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