Ausschlagen des Erbes
Hallo,
meine Mutter hat per Testament alles Ihrem Lebensgefährten hinterlassen. Als einzige Tochter (sie hat nur noch einen Bruder) wurde ich nicht im Testament erwähnt.
Nun ergeben sich für mich akut mehrer Fragen:
- Ich müsste doch einen Pflichtanteil haben. Wie hoch wäre der?
Muss ich den einklagen oder reicht es hier schriftlich seine "Ansprüche"
geltend zu machen?
- Wenn der Lebensgefährte das Erbe ausschlagen würde, ginge dann das Erbe
an mich oder auch nur der Pflichtanteil. Wer bekäme den Rest?
Vorab schon mal vielen Dank
P.B.
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