Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 01.03.2016, 09:45
Frankfurt37 Frankfurt37 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2016
Beiträge: 2
Standard Ausschlagen des Erbes

Hallo,

meine Mutter hat per Testament alles Ihrem Lebensgefährten hinterlassen. Als einzige Tochter (sie hat nur noch einen Bruder) wurde ich nicht im Testament erwähnt.
Nun ergeben sich für mich akut mehrer Fragen:

- Ich müsste doch einen Pflichtanteil haben. Wie hoch wäre der?
Muss ich den einklagen oder reicht es hier schriftlich seine "Ansprüche"
geltend zu machen?

- Wenn der Lebensgefährte das Erbe ausschlagen würde, ginge dann das Erbe
an mich oder auch nur der Pflichtanteil. Wer bekäme den Rest?

Vorab schon mal vielen Dank

P.B.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen