Hallo, der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches.
Unter der Voraussetzung, dass Ihre Mutter nicht verheiratet war und Sie der einzige Abkömmling sind, ergäbe sich ein gesetzlicher Erbanspruch von 100% und somit ein Pflichtteil von 50%.
Wie Sie Ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen haben, können Sie hier in unserem Ratgeber nachlesen:
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Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
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Welcher Erbe zahlt den Pflichtteil - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach