Hallo,
Sie müssen das Erbe ausschlagen und dies gegenüber dem Nachlassgericht schriftlich formulieren. Bitte lesen Sie dazu hier:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber
Dort kann Ihnen sicherlich aus Auskunft zum weiteren Vorgehen und eventuellen Kosten gegeben werden.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach