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Alt 10.03.2016, 14:29
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbe ausschlagen

Hallo,

Sie müssen das Erbe ausschlagen und dies gegenüber dem Nachlassgericht schriftlich formulieren. Bitte lesen Sie dazu hier:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber

Dort kann Ihnen sicherlich aus Auskunft zum weiteren Vorgehen und eventuellen Kosten gegeben werden.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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