AW: Werden Privatdarlehen bei der Ermittlung der Erbmasse berücksichtigt?
Wenn ein korrekter und nicht anzufechtender Darlehensvertrag vorliegt, sollte dieser so zu behandeln sein, als wäre er mit einem Dritten geschlossen worden. Dies schließt auch die Summe der zu zahlenden Zinsen mit ein! Probleme könnten nur entstehen, wenn vereinbarte Zahlungstermine nicht eingehalten wurden.
Hierzu sollten Sie dann aber einen Fachmann (z.B. Anwalt) befragen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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