AW: Klopfgeräusche in der Zentralheizung
Was würde eine Minderung der Miete um ca. 1% ändern? Nichts, die Klopfgeräusche wären immer noch da. In solch einem Fall muss der Vermieter beweisbar (Einwurfeinschreiben mit Sendungsverfolgung) über den Mangel informiert werden, er muss quasi abgemahnt werden.
Da der Hausmeister damit überfordert ist, muss ein Fachmann den Geräuschen auf den Grund gehen. Beauftragt der Vermieter keinen, dann bestellt man den selbst und zieht die Rechnung von der nächsten Miete ab.
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