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Alt 27.03.2016, 14:22
schwester13 schwester13 ist offline
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Standard Entschädigung aus Erbmasse

Hallo, A stirbt plötzlich. Die Behörden werfen seine langjährige Lebensbegleiterin B aus dem Haus und versiegeln - Nachlasssicherung.

B verschickt an alle Behörden - Notariat, Ordnungsamt, Bezirksamt - Mails, bekommt jedoch keine Antwort. Bei Telefonanrufen wird sie angeschrien, sie sei keine Ansprechpartnerin, solle sich bei Fragen an die Verwandtschaft wenden.

B kennt die Cousins von A nicht, da A nie Kontakt zu seinen Cousins wollte. Es gibt Zeugen, die bestätigen können, dass A sagte, seine Cousins würden nichts erben, seine Lebensbegleiterin sei die Erbin. Es wird jedoch kein Testament gefunden.

1. Im Haus von A befinden sich noch Sachen von B. Das Notariat antwortet nicht. Sie hat kein Auskunftsrecht. A wird verbrannt, obwohl B mitteilte, dass er es nicht will. Zur Aussegnung werden von den Behörden die Cousins geladen und die Nachbarn. B informiert niemand. Sie weiß nicht einmal, ob A begraben wurde.

2. Wenn die Cousins erben - Nachlass ca. 600 000 Euro, kann B dann Entschädigung verlangen? Wie hoch? Sie hat ca. 10 Jahre lang alles kostenlos alles für A gemacht - Haushalt, Büro. Auch dafuer gibt es Zeugen.

Das Notariat verweigert den Kontakt mit B. Welche Rechte hat B?



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