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Alt 29.03.2016, 20:39
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Entschädigung aus Erbmasse

Hallo,

als Lebensgefährte hat man nach dem Erbrecht leider nicht viel Handhabe, es sei denn, man wird im Testament ausdrücklich erwähnt. Da dies hier nicht der Fall ist, kann ich nur anraten einen Anwalt zu kontaktieren, da dieser Sachverhalt die Möglichkeiten eines kostenlosen Forums leider übersteigt!

Sie sollten sich daher an einen Anwalt vor Ort wenden oder eine preislich faire Onlineberatung für Erbrecht in Anspruch nehmen. Diesen Service können Sie auch über unseren Partner in Anspruch nehmen:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Ihre Anfrage bleibt dabei kostenlos und unverbindlich!


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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