Hallo,
ich befürchte, dass das nicht ganz so einfach werden wird, da keine Belege oder Zahlungen zu den freiwillig verrichteten Arbewiten vorliegen. Somit ist die Beweisbarkeit natürlich stark eingeschränkt, was die Wertsteigerung durch Ihre Einsätze angeht.
Ich kann daher nur raten einmal einen Anwalt zu konsultieren. vielleicht kann so ein Fachmann Ihnen Alternativen aufzeigen, die ein kostenloses Forum nicht kennen kann.
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Ich wünsche viel Erfolg,
Erbrecht Einfach