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Alt 31.03.2016, 10:38
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbnachweis bei fehlender Geburtsurkunde

Hallo, grundsätzlich ist die Geburtsurkunde das beste Beweismittel.

Gemäß § 2356 BGB Nachweis der Richtigkeit der Angaben - Erbrecht können aber auch andere Unterlagen, die die Identität bestätigen vorgelegt werden:

Zitat:
Zitat von § 2356 BGB
(1) Der Antragsteller hat die Richtigkeit der in Gemäßheit des § 2354 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 gemachten Angaben durch öffentliche Urkunden nachzuweisen und im Falle des § 2355 die Urkunde vorzulegen, auf der sein Erbrecht beruht. Sind die Urkunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen, so genügt die Angabe anderer Beweismittel.
Sie sollten also überlegen, welche Alternativen Sie haben und sich mit dem Nachlassgericht/Amtsgericht beraten, was diesen als Nachweis genügt.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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