Hallo, grundsätzlich ist die Geburtsurkunde das beste Beweismittel.
Gemäß
§ 2356 BGB Nachweis der Richtigkeit der Angaben - Erbrecht können aber auch andere Unterlagen, die die Identität bestätigen vorgelegt werden:
Zitat:
Zitat von § 2356 BGB
(1) Der Antragsteller hat die Richtigkeit der in Gemäßheit des § 2354 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 gemachten Angaben durch öffentliche Urkunden nachzuweisen und im Falle des § 2355 die Urkunde vorzulegen, auf der sein Erbrecht beruht. Sind die Urkunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen, so genügt die Angabe anderer Beweismittel.
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Sie sollten also überlegen, welche Alternativen Sie haben und sich mit dem Nachlassgericht/Amtsgericht beraten, was diesen als Nachweis genügt.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach