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Alt 05.04.2016, 08:29
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Gemeinsamer Erbschein möglich?

Hallo,

ich wüsste nicht, dass ein gemeinsamer Erbschein möglich wäre. Der Erbschein ist ja lediglich die Bestätigung, dass Sie das Verwandtschaftsverhältnis bestätigt haben und zum Erben berechtigt sind.

Machen Sie es sich einfach:
Treten Sie das Erbe als Alleinerbe an und schenken Sie die gewünschten Anteile an Ihre Töchter. Ihre Kinder haben Freibeträge bis 400.000 EUR:
Schenkungssteuer Höhe und Schenkungssteuer Freibetrag - Schenkung und Erbrecht Ratgeber
Dies können Sie auch alles vertraglich per Schenkungsvertrag regulieren, wenn Sie das wünschen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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