Hallo,
es wird sicherlich keinen Sinn machen das Testament anzufechten.
Ich empfehle: Suchen Sie sich anwaltlichen Rat und fordern Sie Ihren Pflichtteil ein. Der beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und Sie haben als Sohn einen Anspruch:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Fragen und Antworten - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach