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Alt 15.04.2016, 16:52
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Enterbt, versöhnt, verstorben

Hallo,

es wird sicherlich keinen Sinn machen das Testament anzufechten.

Ich empfehle: Suchen Sie sich anwaltlichen Rat und fordern Sie Ihren Pflichtteil ein. Der beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und Sie haben als Sohn einen Anspruch:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Fragen und Antworten - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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