AW: Vorausvermächtnis ohne Ausgleichs- oder Pflichtteilsanspruch möglich?
Hallo,
Sie sollten das Testament entsprechend klar bzgl. der Vermächtnisse formulieren. Ein Anspruch auf den Pflichtteil besteht jedoch immer!
Sollte also ein Erbe durch das Vermächtnis weniger bekommen, als ihm als Pflichtteilsanspruch zustehen würde, müssen die anderen Erben ausgleichen.
Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs also:
Gesetzlich:
Ehefrau: 50 %
Kinder: 3 x 16,67 %
Pflichtteilsanspruch:
Ehefrau: 25 %
Kinder: 3 x 8,33 %
Diese Quoten sollten Sie nicht unterschreiten! Viel Erfolg
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