Hallo,
ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen sollten, kann Ihnen leider kein Forum beantworten, da niemand außer Ihnen oder anderen Verwandten weiß, welche Wertgegenstände vorhanden sind.
Ich kann daher nur empfehlen die Erbmasse zu ermitteln, ggf. mit anderen Angehörigen, die einen besseren Überblick haben.
Sie sollten nämlich darauf achten, dass Sie die Frist zum ausschlagen des Erbes nicht überschreiten! Diese beträgt 6 Wochen nach Kenntnisnahme vom Todesfall, bzw. Erbfall:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach