Hausordnung nachträglich erstellen
Kann man im nachhinnein eine Hausordnung bei den Mietern geltend machen. Im Mietvertrag wird zwar auf eine Hausordnung hingewiesen, aber es gibt keine. Der Eigentümer hat bisher den Garten gepflegt, Schnee geräumt und die Mülltonne rausgestellt. Nun ist er 88 Jahre alt und kann das nicht mehr leisten. Können durch eine nun erstellte Hausordnung die Aufgaben auf die Mieter verteilt oder wieter gegeben werden. Falls dies nicht möglich sein sollte, kann er für diese Aufgaben Firmen beauftragen und die Kosten über die Nebenkosten abrechnen.
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