AW: Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zu Gunsten des Mieters
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, dann ist für den Vermieter am 31.12.2015 der Zug endgültig abgefahren. Hätte er den Fehler nicht zu verantworten, wäre das etwas anders zu bewerten. Aber es war einzig sein Fehler.
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