Vielen Dank erstmal für dieses Forum.
Zu meiner Frage:
Meine Mutter ist vor kurzem gestorben. Wir sind eine Erbengemeinschaft bestehend aus ihren 3 Kindern, der Vater ist vor vielen Jahren schon verstorben.
Leider sind wir 3 ziemlich zerstritten. Mein Bruder war die letzten 6 Lebensjahre meiner Mutter zu Ihrem Betreuer ernannt. Das schloss auch die "Hoheit" über die Konten ein. Jetzt habe ich Einsicht in die Konten verlangt um zum einen die aktuelle Vermögenslage beurteilen zu können, zum anderen aber auch um beurteilen zu können ob in den Jahren unter seiner Betreuung alls mit "rechten Dingen" abgelaufen ist. Diese Konteneinsicht verweigert er aber mit dem Hinweis: "Was in den letzten Jahren passiert ist gehe mich nichts an".
Meiner Meinung nach ist er nach
BGB § 2020 vepflichtet mir diese Kontoeinsicht auch über die vergangenen Jahre zu gewähren.
Ist das richtig oder bin ich da auf dem Holzweg?
Welche Möglichkeiten hätte ich zur Dursetzung meines Verlangens?
Vielen Dank schonmal vorab!
Norbert