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Alt 20.07.2016, 11:06
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Schenkung von Bundesschatzbriefen

Hallo,

der Sachverhalt ist leider zu komplex für ein Forum und ich kann nur raten den Weg zu einem Anwalt aufzusuchen. Zum einen wäre zu prüfen, ob diese Schenkung überhaupt auszugleichen ist!
Stichworte hierbei sind:
Pflichtteilergänzungsanspruch (über 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil):
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Ausgleichungspflicht:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht

Zum anderen wäre dann auch zu klären, ob der Erblasser den Ausgleich angeordnet hat oder anordnen hätte müssen!

Neben der Erstberatung bei einem Anwalt in Ihrer Nähe möchten wir Ihnen auch unseren Servicepartner für eine Online-Rechtsberatung vorstellen: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt - Sie können kostenlos Ihren Sachverhalt schildern und erhalten ein unverbindlichen Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können.


Viel Erfolg, Erbecht Einfach
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