Hallo,
der Sachverhalt ist leider zu komplex für ein Forum und ich kann nur raten den Weg zu einem Anwalt aufzusuchen. Zum einen wäre zu
prüfen, ob diese Schenkung überhaupt auszugleichen ist!
Stichworte hierbei sind:
Pflichtteilergänzungsanspruch (über 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil):
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Ausgleichungspflicht:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht
Zum anderen wäre dann auch zu klären, ob der Erblasser den Ausgleich angeordnet hat oder anordnen hätte müssen!
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Viel Erfolg, Erbecht Einfach