Hallo,
das Erbe muss neben dem Ehegatten von allen (Bluts-)Verwandten beim Nachlassgericht (Teil des Amtsgerichtes) des Verstorbenen ausgeschlagen werden.
Zu den "Verwandten" gehören insbesondere: Kinder und Enkel, ggf. Urenkel sowie Eltern und Großeltern. Für Minderjährige müssen die Eltern aktiv werden und gemeinschaftlich ausschlagen!
Hier finden Sie weitere Informationen, die Ihre Fragen größtenteils klären sollten, was z.B. die Frist und die Vorgehensweise angeht:
Erbe ausschlagen und Erbschaft ablehnen - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber
Welche Unterlagen Sie benötigen teilt Ihnen dann das Nachlassgericht mit.
Erbrecht Einfach