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Alt 21.07.2016, 13:14
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Unterlagen für den Erbschein - was brauchen wir?

Hallo,

ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich in diesem Anliegen auch ein wenig überfragt bin, mein erster Rat wäre jedoch an Sie: verzweifeln Sie nicht auf Grund der schlechten Erreichbarkeit des Nachlassgerichtes. Bereiten Sie einfach alles schriftlich auf! Notfalls wird sich das Nachlassgericht schriftlich zurückäußern. Dies ist auch für alle Seiten von Vorteil auf Grund der Beweisbarkeit.

Deshalb sollten Sie nun noch einmal schriftlich die abgefragten Daten zur Eheschließung (gerne mit dem Vermerk, dass das eigentlich aus der Urkunde hervorgeht) und dem Güterstand mitteilen.

Sollte das nicht genügen, soll das Nachlassgericht explizit mitteilen, welche Informationen und Unterlagen sie noch benötigen, um weiteren behördlichen Mehraufwand zu vermeiden.

Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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