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Alt 21.07.2016, 20:51
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?

Hallo,

hier halte ich es für notwendig, dass mindestens ab dem Zeitpunkt des Versterbens der Mutter Einsicht gewährt wird.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Bruder bereits vor dem Ableben der Mutter Schenkungen erhalten hat, wären die ggf. noch bis zu 10 Jahre vor dem Versterben anzurechnen oder gar komplett zur Ausgleichung zu bringen, sollte dies angeordnet worden sein!

Somit kann der Zeitraum auch durchaus größer gefasst werden!
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