Erbe ausschlagen obwohl Linie unterbrochen
Mein Bruder ist verstorben und hat keine Kinder. Unsere Eltern und ich wollen das Erbe ausschlagen. Reicht es wenn meine Eltern das Erbe ausschlagen oder muss ich (und meine Kinder) das Erbe ebenfalls noch ausschlagen obwohl ja durch den Verzicht meiner Eltern die Linie unterbrochen ist?
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