AW: Einbau von Rauchwarnmelder
Guten Abend!
Die jährliche Wartung dieser Lebensretter sind als Betriebskosten umlegbar. Die Anschaffung dieser Geräte wäre nur mit einem kleinen erlaubten Trick von den Mieter zu bezahlen. Da diese Melder eine Modernisierung darstellen, kann der Vermieter 11% der Gerätekosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Diese 11% werden bis zum Ende aller Tage aufgeschlagen, also auch dann, wenn nach rund 10 Jahren die Kosten sich amortisiert haben.
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