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Alt 15.08.2016, 09:17
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Schenkung in Einkommenssteuererklärung angeben?

Hallo,

die Schenkung wäre über eine Schenkungsteuererklärung zu melden, da diese aber unter dem Freibetrag liegt, kann darauf verzichtet werden.

Ob der Verkauf nun einen Spekulationsgewinn darstellt sollte Ihnen eigentlich ein Steuerberater beantworten! Es kann teuer werden, hier einen Fehler zu machen!

Grundlegend ist es so, dass die Spekulationsfrist in der Einkommensteuer 10 Jahre beträgt. Hier ist es davon abhängig, wann der Schenkende die Wohnung erworben hat.

Sollten Sie die Wohnung selbst zwei Jahre und bis zum Zeitpunkt des Verkaufs bewohnt haben, wäre der Verkauf steuerfrei.


Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, Erbrecht Einfach
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