Hallo,
ich muss ehrlich sagen, dass ich die Sache mit dem Pauschbetrag nicht ganz nachvollziehen kann! Der hat ja nur Aussagekraft bzgl. der Ermittlung der Erbmasse und Erbschaftssteuer.
Somit wäre zu klären, wieviel Geld denn tatsächlich auf dem Sparbuch lag? Vielleicht 15.000 EUR vielleicht 3.000 EUR? Und ob dieses Geld nun aufgebraucht ist.
Rein intuitiv würde ich die Forderung als rechtens ansehen - es sind ja mittlerweile auch schon 10 Jahre vergangen und man schaltet ja auch nicht aus Spaß an der Freude einen Anwalt ein.
Es kann aber auch durchaus sein, dass ein Teil des Geldes für andere Zwecke als die Grabpflege verwendet wurde ...
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach