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Alt 17.08.2016, 13:59
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbengemeinschaft und Immobilien

Hallo Felix,

grundsätzlich wäre es kein Problem Ihren Anteil auf dem freien Markt zu verkaufen! Der Käufer würde dann beispielsweise eine Hausverwaltungs GbR mit Ihrem Bruder gründen können. Die Frage ist nur, ob sich soviele dazu bereiterklären!

Am einfachsten wäre es Ihren Bruder auch von einem Verkauf zu überzeugen. Wenn Ihr Bruder die Immobilie nicht gerade selbst bewohnt, könnte das viele Probleme lösen.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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