Hallo, es ist grundlegend nicht notwendig oder gar möglich das Testament anzufechten. Dies macht nur Sinn, wenn Formvorschriften nicht eingehalten werden - dann wird das Testament ungültig. Weiteres können Sie hier nachlesen:
Testament richtig schreiben und Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber
Testament anfechten und Gründe für die Anfechtung - Erbrecht Ratgeber
Was hier jedoch zu bedenken wäre ist, dass Sie Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Nehmen wir mal an, Sie und Ihr Bruder sind die einzigen lebenden nahen Verwandten. Dann hätten Sie gesetzlich Anspruch auf 50% der Erbmasse - somit ergibt sich ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von 25%.
Sollte der Wert der Wohnung abzgl. der noch darauf liegenden Belastung weniger als 25% der gesamten Erbmasse betragen, haben Sie einen Ergänzungsanspruch! Dieser Anspruch verjährt nach drei Jahren:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach