Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass zuerst die Erben erster Ordnung erben. Dies sind die Kinder und Kindes-Kinder. Sollten in erster Ordnung keine Erben vorhanden sein oder diese das Erbe ablehnen, werden die Erben zweiter Ordnung ausfindig gemacht. Diese umfasst unter anderem die Eltern und Geschwister nebst Kindern, also auch Nichten und Neffen:
Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber
Somit müssen Sie und Ihre Kinder das Erbe ablehnen! Um ausschlagen zu können, müssen Sie darüber erst einmal informiert werden. Zur Vorgehensweise und Frist zur Ausschlagung erhalten Sie auf dieser Seite die wichtigsten Informationen:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber
Notfalls fragen Sie einmal beim zuständigen Nachlassgericht nach, um auf der sicheren Seite zu sein!
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach