Weiße Streifen auf der Wand. Muss ich erneut streichen?
Hallo,
wir hatten gerade eine Vorabnahme durch den Vermieter. Wir haben die Wohnung meines Erachtens nach in einem insgesamt sehr guten Zustand vorgezeigt. Auch haben wir Wände teilweise komplett weiß gestrichen oder Stellen mit Farbe ausgebessert, obwohl wir die Wohnung erst seit etwas mehr als einem Jahr bewohnen und somit nicht zu Streichen verpflichtet wären. Der Vermieter stellte bei der Vorabnahme fest, dass die neue weiße Farbe beim Walzen der Wand teilweise Streifen hinterlassen hat. Auch an ausgebesserten Stellen erkennt man, dass die neue Farbe etwas weißer ist als die alte. Der Vermieter droht nun mit Abzügen bei unserer Kaution, falls wir die Wände bis zur Wohnungsübergabe nicht ein weiteres mal weißeln. Sind wir dazu verpflichtet die Wände tatsächlich noch einmal zu streichen?
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