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Alt 19.09.2016, 09:02
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Weiße Streifen auf der Wand. Muss ich erneut streichen?

Zitat:
Zitat von Karate Beitrag anzeigen
Sind wir dazu verpflichtet die Wände tatsächlich noch einmal zu streichen?
Ja, denn mangelhaft gestrichene Wände muss der Vermieter nicht akzeptieren. Wenn Sie nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet waren, dann hätte es gereicht, die Wohnung besenrein zurück zu geben. Ihre Ausbesserungsversuche werden jetzt als Beschädigung gewertet und das ist s.o.
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