Pflichtteil der Kinder aus erster Ehe
Mein verstorbener Mann hinterlässt zwei Töchter aus ersten Ehen. Gemeinsam haben wir keine Kinder. Wir haben ein Berliner Testament verfasst.
Wir sind Rentner und haben keine Sparkonten. Wir wohnen in einer Mietwohnung, die wie vor 3 Jahren neu eingerichtet haben. Vorhanden sind zwei Autos und ein Gartengrundstück. Was können die Töchter verlangen?
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