Hallo,
Sie als direkter Abkömmling, haben immer Anspruch auf Pflichtteilergänzungsansprüche gegenüber dem Erblasser! Somit käme die 10-Jahres-Regel bei Ihnen in Betracht:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach