AW: Berliner Testament und Pflichtteil bei Kindern aus erster Ehe
Hallo,
es ist natürlich richtig, sich rechtzeitig mit der Situation auseinanderzusetzen, ich würde an dieser Stelle jedoch erst einmal abwarten, ob es denn tatsächlich zur Einforderung des Pflichtteils kommt.
Sollte eine Auszahlung durch die Kinder aus erster Ehe eingefordert werden, sollten Sie erst einmal das Gespräch mit den Kindern selbst suchen und über die Verhältnisse aufklären. Vielleicht ist die Sache damit schon vom Tisch.
Andernfalls sehe ich Sie tatsächlich gezwungen, Barmittel für die Begleichung des Pflichtteils auftreiben zu müssen.
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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