Hallo,
der Fall Ihres Vaters scheint ja soweit klar zu sein. Es existiert ein Testament, nach welchem das Erbe verteilt wird.
Nun verstirbt Ihre Tante. Hierbei kommt nun die gesetzliche Erbfolge zum Tragen!
Diese besagt lediglich, dass die nächsten Verwandten das Erbe antreten. Sollten keine Verwandten erster Ordnung mehr existieren, treten die Erben zweiter Ordnung an deren Stelle, usw. - das wichtigste zur Erbfolge und der Erbenordnung können Sie hier nachlesen:
Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber
Das Testament Ihres Vaters komnmt also beim Erbfall der Tante kein zweites mal zum Tragen!
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach