Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 06.11.2016, 18:03
DerStefan DerStefan ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2016
Beiträge: 1
Standard Immobilienkauf mit vorgezogenem Erbteil - Forderung der Erbengemeinschaft an Miete?

Hallo zusammen,

folgende Situation;

Der Vater besitzt ein Haus mit Grundstück, die 3 Kinder sollen zu gleichen Teilen bedacht werden.
Das Kind 1 möchte eine Eigentumswohnung erwerben und benötigt dafür eine Summe die genau dem Drittel des Wertes des Hauses mit Grundstück entspricht. Sie bekommt also vom Vater ein vorgezogenes Erbe und verzichtet daher vertraglich auf ihren Teil des Hauses mit Grundstück zugunsten der beiden Geschwister 2 und 3.
Das Kind 1 erwirbt also die Eigentumswohnung (Grundbucheintrag und Kaufvertrag auf ihren Namen) und vermietet diese weiter.

Die Geschwister 2 und 3 bestehen nun darauf, die Mieteinnahmen seit Kauf der Eigentumswohnung wieder zurück in die Erbmasse zu führen, Kind 1 argumentiert dass sie Eigentümerin ist (daher auch ein unternehmerisches Risiko trägt) und die Mieteinnahmen daher nicht in die Erbmasse einfliessen - wenn sie einen Verlust gemacht hätte, wäre dieser ja ebenfalls nicht in die Erbmasse geflossen. Der Vater lebt noch und hätte ggfs. sogar die Möglichkeit, das Testament nochmals zu ändern.

Zusammengefasst also folgende Fragestellung.
Vorgezogenes Erbe wurde für Wohnungskauf verwendet, müssen die Mieteinnahmen in die Erbmasse zurückfliessen? Eigentümerin ist NICHT der Vater sondern das Kind 1.

Kann jemand helfen?

Viele Grüße,
Stefan



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen