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Alt 15.11.2009, 18:27
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: außerordentliche Kündigung durch Vermieter

Hallo Zwergconny,

die Regelung zum Mietrückstand bezieht sich meiner Meinung nach nur auf die Miete selbst.

Ein Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ist durchaus berechtigt, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht korrekt angefertigt wurde. Auch die Einbehaltung der übersteigenden neuen Nebenkosten ist somit in Ordnung.

Wichtig ist nur, dass die Nebenkostenabrechnung nun ordnungsgemäß geprüft wird und der Nachzahlungsbetrag bestätigt oder korrigiert wird. Hierbei erfahren dann auch die Abschläge eine Anpassung und sind zur Zahlung fällig.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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