Hallo Liebe Gemeinde,
ich hätte eine kurze Frage zur Erbfallkostenpauschale nach
§ 10 (5) Nr. 3 ErbStG.
Erhält der Nacherbe die 10.300 euro nochmals? Oder erhält er diese nicht mehr, da der Vorerbe diese bereits erhalten hat?
Was meint ihr?
lg, §-Reiter