AW: Erbfallkostenpauschale für Vorerbe und Nacherbe?
Hallo,
die Erbfallkostenpauschale darf meiner Kenntnis nach einmal pro Erbfall abgezogen werden. Der Vorerbe kann sie also beim Versterben des Erblassers geltend machen. Gleiches gilt meiner Anbsicht nach für den Nacherben im Todesfall des Vorerben.
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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