AW: Erbe gleichzeitig Vermächtnisnehmer
Hallo,
wenn nur ein Erbe da ist, macht die Anordnung eines Vermächtnisses grundsätzlich keinen Sinn, da es eh nur einen Alleinerben ohne weitere Anspruchsinhaber gibt.
Anders sieht es natürlich aus, sollten zum Zeitpunkt der Verfassung des Testaments noch mehrere Erben/Vermächtnisnehmer vorhanden sein.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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