Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 16.11.2016, 21:16
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbengemeinschaft: Anteil auf Kind übertragen

Hallo Andrea,

eine "rechtlich belegte Antwort" können Sie nur von einem Erbrecht Anwalt erwarten und von keinem kostenlosen Forum. Gerne bin ich aber bereit Ihnen ein paar Hinweise zu geben, die möglicherweise weiterhelfen:

Jedes Mitglied kann seine Anteile verschenken. Wenn Sie mit 25% an der Erbengemeinschaft beteiligt sind und diesen Anteil an Ihr Kind verschenken, ist künftig Ihr Kind mit 25% an der Erbengemeinschaft beteiligt. Ggf. muss bei dieser Übertragung ein Notar mit eingeschaltet werden.

Beachte: Freibeträge zur Schenkungssteuer


Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten