Hallo Andrea,
eine "rechtlich belegte Antwort" können Sie nur von einem
Erbrecht Anwalt erwarten und von keinem kostenlosen Forum. Gerne bin ich aber bereit Ihnen ein paar Hinweise zu geben, die möglicherweise weiterhelfen:
Jedes Mitglied kann seine Anteile verschenken. Wenn Sie mit 25% an der Erbengemeinschaft beteiligt sind und diesen Anteil an Ihr Kind verschenken, ist künftig Ihr Kind mit 25% an der Erbengemeinschaft beteiligt. Ggf. muss bei dieser Übertragung ein Notar mit eingeschaltet werden.
Beachte:
Freibeträge zur Schenkungssteuer
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach