Zitat:
Zitat von Karate
Welche Informationen müsste ich Ihnen denn zusätzlich liefern, damit Sie meine Frage beantworten können?
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Keine, denn eine Antwort darauf wäre eine nicht erlaubte Rechtsberatung. Darum mein Hinweis auf Mieterverein und Anwalt. Beim Mieterverein z.B. können Sie die kompletten Unterlagen zur
Prüfung vorlegen.
Aber da Sie ein Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen, die zur Erstellung dieser Abrechnung gedient haben, besitzen, sollten Sie zuerst dieses Recht ausüben.