Hallo,
grundsätzlich haben Ehegatten mit Kindern einen gesetzlichen Erbanspruch von 25% (50% bei Zugewinngemeinschaft) - daraus ergibt sich ein
Pflichtteil des Ehegatten in Höhe von 12,5%.
Ohne die Verzichtsformulierungen zu kennen, ist es für ein Forum jedoch unmöglich, den Fall näher zu bewerten.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach