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Alt 18.11.2016, 12:03
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Immobilienkauf mit vorgezogenem Erbteil - Forderung der Erbengemeinschaft an Miet

Hallo,

ich sehe das ähnlich wie Sie: Nur weil Sie mit dem ausbezahlten Geld Mieteinnahmen erwirtschaften, gehören diese noch lange nicht auch anteilig der Erbengemeinschaft.

Nehmen wir an, Sie hätten das Geld an der Börse investiert und 1000% Gewinn oder gar 100% Verlust gemacht. An Ihren Verlusten will sich ja auch keiner beteiligen!

Ich bin mir aber nicht zu 100% sicher, weshalb ich darauf verweisen muss, dass Sie eine rechtsichere Antwort nur von einem Anwalt für Erbrecht erwarten können.

Versuchen Sie es Ihren Geschwistern nochmal genau so in Ruhe zu erklären, auch wenn Sie das sicherlich schon gemacht haben


Ich wünsche dennoch viel Erfolg und sende freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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